Wechselrechte


Eine Worttrennung gefunden

Wech · sel · rech · te

Das Wort Wech­sel­rech­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wech­sel­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wech­sel­rech­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wechselrechte sind eine Form von Rechten, die im Rahmen von Wechselgeschäften auftreten. Im deutschen Recht bezieht sich der Begriff auf die Ansprüche, die einer Person zustehen, wenn sie Inhaber eines Wechsels ist. Der Wechsel ist ein Zahlungsversprechen, das zwischen zwei oder mehreren Parteien besteht. Wechselrechte ermöglichen es dem Inhaber, unter bestimmten Bedingungen Zahlungen zu fordern oder den Wechsel zu übertragen. Hierbei handelt es sich um den Plural von "Wechselrecht", wobei "Recht" auf die rechtlichen Ansprüche hinweist, die sich aus Wechseln ergeben.

Beispielsatz: Die Wechselrechte ermöglichen es den Anlegern, ihre Investitionen flexibel anzupassen.

Vorheriger Eintrag: Wechselrecht
Nächster Eintrag: Wechselrechten

 

Zufällige Wörter: absaugende durchdringend linkslastig übertünchten Wagon