Weisungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Wei · sungs · be · fug · nis

Das Wort Wei­sungs­be­fug­nis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wei­sungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wei­sungs­be­fug­nis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Weisungsbefugnis bezeichnet das Recht einer Person oder Institution, Anweisungen oder Vorgaben zu erteilen, die von anderen befolgt werden müssen. Es handelt sich um ein oft hierarchisches Konzept, das in verschiedenen Kontexten wie Unternehmen, Behörden oder Organisationen Anwendung findet. Die Weisungsbefugnis wird in der Regel von der Position oder der Funktion einer Person innerhalb einer Struktur abhängt und legt fest, inwieweit diese Person entscheiden kann, wie bestimmte Aufgaben oder Prozesse ausgeführt werden sollen. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Organisation und dem Management von Arbeitsabläufen.

Beispielsatz: Der Vorgesetzte hatte die Weisungsbefugnis, die Arbeitsaufgaben neu zu verteilen.

Vorheriger Eintrag: Weisungen
Nächster Eintrag: weisungsfrei

 

Zufällige Wörter: Abschiedsbriefe Bandscheibenschaden Datenfernverarbeitung Gartens Merlin