Widerspruchsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Wi · der · spruchs · ver · fah · ren

Das Wort Wi­der­spruchs­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wi­der­spruchs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wi­der­spruchs­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Widerspruchsverfahren" setzt sich aus "Widerspruch" und "Verfahren" zusammen. Ein Widerspruch ist eine formelle Erklärung, die gegen eine Entscheidung oder Maßnahme gerichtet ist, während ein Verfahren den Prozess oder die Schritte beschreibt, die zur Klärung eines bestimmten Falls führen. Das Widerspruchsverfahren ist somit der Prozess, durch den eine Person oder Institution gegen eine Entscheidung Einspruch erhebt und eine Überprüfung oder Neubewertung der Angelegenheit beantragt. Es findet häufig im Kontext von Verwaltungsakten oder rechtlichen Entscheidungen statt und ist ein wichtiges Element des Rechtsschutzes.

Beispielsatz: Im Widerspruchsverfahren hat der Betroffene die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Behörde Einspruch zu erheben.

Vorheriger Eintrag: Widerspruchstoleranz
Nächster Eintrag: widerspruchsvoll

 

Zufällige Wörter: Dauerauftrages Expresszug Genossenschaftskapital unsozialstes zugängliches