Wiederholungsgefahr


Eine Worttrennung gefunden

Wie · der · ho · lungs · ge · fahr

Das Wort Wie­der­ho­lungs­ge­fahr besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wie­der­ho­lungs­ge­fahr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wie­der­ho­lungs­ge­fahr" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wiederholungsgefahr beschreibt das Risiko, dass eine bestimmte Handlung oder ein Vergehen erneut ausgeführt wird. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere im Strafrecht, um die Wahrscheinlichkeit zu kennzeichnen, dass eine Person eine Straftat wiederholt, nachdem sie bereits straffällig geworden ist. „Wiederholungsgefahr“ setzt sich aus den Worten „Wiederholung“ und „Gefahr“ zusammen, wobei „Wiederholung“ einen Vorgang bezeichnet, der ein weiteres Mal erfolgt. Die rechtliche Bewertung der Wiederholungsgefahr hat Auswirkungen auf Haftentscheidungen und die Bewertung von Rückfallrisiken bei Straftätern.

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der vorliegenden Beweise eine erhebliche Wiederholungsgefahr.

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