Willensbekundung


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · be · kun · dung

Das Wort Wil­lens­be­kun­dung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­be­kun­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­be­kun­dung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Willensbekundung ist ein Substantiv, das sich aus den Wörtern "Wille" und "Bekundung" zusammensetzt. Es beschreibt den Ausdruck oder die Bekundung eines bestimmten Willens oder einer Absicht. Oft wird der Begriff in rechtlichen oder formalen Kontexten verwendet, um eine Erklärung zu kennzeichnen, die den Wunsch oder die Entscheidung einer Person oder Institution dokumentiert. Die Willensbekundung kann sowohl verbal als auch schriftlich erfolgen und spielt eine zentrale Rolle in Verträgen und Vereinbarungen, wo sie die Absichten der Vertragsparteien festhält.

Beispielsatz: Die Willensbekundung des Unternehmens zur Förderung nachhaltiger Projekte wurde in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen.

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