Willensäußerungen


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · äu · ße · run · gen

Das Wort Wil­lens­äu­ße­run­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­äu­ße­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­äu­ße­run­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Willensäußerungen“ ist die Pluralform von „Willensäußerung“. Es bezeichnet Äußerungen, die den Willen oder die Absicht einer Person ausdrücken, insbesondere im rechtlichen Kontext. Willensäußerungen sind entscheidend für Verträge oder Vereinbarungen, da sie deutlich machen, was eine Person beabsichtigt oder anstrebt. Diese Äußerungen können sowohl verbal als auch nonverbal erfolgen und umfassen sowohl explizite Erklärungen als auch stillschweigende Handlungen, die auf einen bestimmten Willen hinweisen. In der Rechtswissenschaft sind solche Äußerungen fundamental, um die Bindungskraft von Vereinbarungen zu prüfen und zu verstehen.

Beispielsatz: Die Willensäußerungen der Teilnehmer spiegelten deren klare Absichten wider.

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