Wohnungseigentümergemeinschaft


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · ei · gen ·· mer · ge · mein · schaft

Das Wort Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezeichnet eine Gemeinschaft von Eigentümern in einer Wohnanlage. Diese Gemeinschaft besteht aus den Wohnungseigentümern, die jeweils eine Eigentumswohnung besitzen. Zusammen bilden sie die Wohnungseigentümergemeinschaft und sind gemeinschaftlich für die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Flächen, wie beispielsweise Treppenhaus, Aufzug oder Garten, verantwortlich. Normalerweise trifft die Gemeinschaft Entscheidungen in Versammlungen und wählt einen Verwalter, der die Interessen der Gemeinschaft nach außen vertritt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist somit eine rechtliche Einheit, die es ermöglicht, das gemeinschaftliche Zusammenleben in einer Wohnanlage zu organisieren.

Beispielsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft traf sich regelmäßig, um über die Renovierung des Gemeinschaftsbereichs zu beraten.

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