Wohnungseigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · ei · gen ·· mer

Das Wort Woh­nungs­ei­gen­tü­mer besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­ei­gen­tü­mer" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Wohnungseigentümer" setzt sich aus den Bestandteilen "Wohnung", "Eigentum" und der Endung "-er" zusammen. Es bezeichnet eine Person, die das Eigentum an einer Wohnung besitzt, im Gegensatz zu Mietern, die lediglich das Nutzungsrecht haben. Wohnungseigentümer können Teil einer Eigentümergemeinschaft sein, die für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist. Das Wort hebt die rechtliche Position des Eigentümers innerhalb einer Wohnanlage hervor und ist im deutschen Recht von Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz.

Beispielsatz: Die Wohnungseigentümer trafen sich zu einer Versammlung, um wichtige Entscheidungen über die gemeinschaftlichen Anlagen zu besprechen.

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