Wohnungseigentum


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · ei · gen · tum

Das Wort Woh­nungs­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wohnungseigentum bezeichnet das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage. Es gibt den Eigentümern das Recht, diese Wohnung nach Belieben zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen. Wohnungseigentum ermöglicht den Erwerb von Immobilienanteilen an einem gemeinschaftlichen Gebäudekomplex, wobei jedem Eigentümer ein Sondereigentum an seiner Wohnung und ein Miteigentumsanteil an den Gemeinschaftsflächen zusteht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das Wort "Wohnungseigentum" wird hier in der Grundform genutzt.

Beispielsatz: Das Wohnungseigentum ermöglicht es den Bewohnern, individuelle Rechte an ihren Eigentumswohnungen zu verwalten und zu nutzen.

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