Wohnungsinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · in · ha · ber

Das Wort Woh­nungs­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Wohnungsinhaber" setzt sich aus den Begriffen "Wohnung" und "Inhaber" zusammen. Es bezeichnet eine Person, die eine Wohnung besitzt oder rechtlich für diese verantwortlich ist. In der Regel ist der Wohnungsinhaber der Mieter oder Eigentümer der Immobilie. Der Begriff wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, etwa im Mietrecht, um die Rechte und Pflichten desjenigen zu definieren, der über die Wohnung verfügt. Die Form ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Zuständigkeit und die damit verbundenen Ansprüche beschreibt.

Beispielsatz: Der Wohnungsinhaber ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich.

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