Wohnungsinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · in · ha · be · rin

Das Wort Woh­nungs­in­ha­be­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­in­ha­be­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Wohnungsinhaberin“ setzt sich aus „Wohnung“ und „Inhaber“ zusammen. Es bezeichnet eine weibliche Person, die eine Wohnung besitzt oder in dieser wohnhaft ist. Der Ausdruck ist die feminisierte Form von „Wohnungsinhaber“. Die Bewohnerin hat in der Regel Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung, wie beispielsweise die Verantwortung für Mietzahlungen oder die Einhaltung von Hausordnungsvorschriften.

Beispielsatz: Die Wohnungsinhaberin hat die Renovierungsarbeiten in ihrer Wohnung selbst organisiert.

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