Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Wohnungsinhaberin besteht aus 6 Silben.
Wieso sollte man das Wort Wohnungsinhaberin trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Wohnungsinhaberin" 5 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Das Wort „Wohnungsinhaberin“ setzt sich aus „Wohnung“ und „Inhaber“ zusammen. Es bezeichnet eine weibliche Person, die eine Wohnung besitzt oder in dieser wohnhaft ist. Der Ausdruck ist die feminisierte Form von „Wohnungsinhaber“. Die Bewohnerin hat in der Regel Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung, wie beispielsweise die Verantwortung für Mietzahlungen oder die Einhaltung von Hausordnungsvorschriften.
Beispielsatz: Die Wohnungsinhaberin hat die Renovierungsarbeiten in ihrer Wohnung selbst organisiert.
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