Wohnungsinhaberinnen


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · in · ha · be · rin · nen

Das Wort Woh­nungs­in­ha­be­rin­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­in­ha­be­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­in­ha­be­rin­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Wohnungsinhaberinnen“ bezieht sich auf Frauen, die eine Wohnung besitzen oder in ihr wohnen. Das Wort ist die Pluralform von „Wohnungsinhaberin“ und setzt sich aus den Bestandteilen „Wohnung“ und „Inhaberin“ zusammen, wobei „Inhaberin“ die weibliche Form von „Inhaber“ ist. Die Endung „-innen“ zeigt an, dass es sich um mehrere weibliche Personen handelt, die in diesem Kontext als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung auftreten.

Beispielsatz: Die Wohnungsinhaberinnen trafen sich regelmäßig, um über die Neugestaltung der Gemeinschaftsräume zu diskutieren.

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