Wohnungsinhabern


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · in · ha · bern

Das Wort Woh­nungs­in­ha­bern besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­in­ha­bern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­in­ha­bern" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Wohnungsinhabern“ ist die Dativ-Pluralform des Substantivs „Wohnungsinhaber“. Ein Wohnungsinhaber ist eine Person, die eine Wohnung besitzt oder darin lebt. In der Dativ-Pluralform wird das Wort oft in Kontexten verwendet, in denen es um Rechte, Pflichten oder Informationen geht, die eine Gruppe von Bewohnern einer Wohnanlage betreffen. Zum Beispiel könnten Wohnungsinhabern Mitteilungen über Hausordnungen oder Wartungsarbeiten zugestellt werden.

Beispielsatz: Die Wohnungsinhaber sind für die Pflege und Instandhaltung ihrer Wohnungen verantwortlich.

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