Wohnungsinhabers


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · in · ha · bers

Das Wort Woh­nungs­in­ha­bers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­in­ha­bers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Wohnungsinhabers“ ist die Genitivform des Substantivs „Wohnungsinhaber“, das die Person bezeichnet, die eine Wohnung bewohnt oder rechtlich in ihr wohnt. Der Wohnungsinhaber hat in der Regel das Recht, die Wohnung zu nutzen und Verantwortung für deren Instandhaltung zu tragen. Die Genitivform wird oft verwendet, um Besitz oder Zugehörigkeit auszudrücken, beispielsweise in der Wendung „die Rechte des Wohnungsinhabers“. In diesem Kontext wird klar, dass es sich um spezifische Ansprüche oder Verantwortung handelt, die mit dem Wohnrecht verbunden sind.

Beispielsatz: Der Wohnungsinhaber muss sich um die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsflächen kümmern.

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