Zahlungsverweigerung


Eine Worttrennung gefunden

Zah · lungs · ver · wei · ge · rung

Das Wort Zah­lungs­ver­wei­ge­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zah­lungs­ver­wei­ge­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zah­lungs­ver­wei­ge­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zahlungsverweigerung bezeichnet die bewusste Entscheidung einer Person oder Institution, eine fällige Zahlung nicht zu leisten. Diese Handlung kann verschiedene Gründe haben, wie etwa die Anfechtung der Forderung oder Unstimmigkeiten über den Leistungsumfang. Das Wort setzt sich aus „Zahlung“ und „Verweigerung“ zusammen. Dabei ist „Zahlung“ der Akt des Bezahlens, während „Verweigerung“ die Ablehnung oder das Versagen bei einer Handlung beschreibt. In rechtlichen Kontexten kann die Zahlungsverweigerung erhebliche Konsequenzen haben, etwa die Einleitung von Mahnverfahren oder rechtlichen Auseinandersetzungen.

Beispielsatz: Die Zahlungsverweigerung des Kunden führte zu weiteren rechtlichen Schritten.

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