Zeugin


Eine Worttrennung gefunden

Zeu · gin

Das Wort Zeu­gin besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeu­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeu­gin" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zeugin“ bezeichnet eine weibliche Person, die als Augenzeuge oder Augenzeugin eine Aussage über ein bestimmtes Ereignis oder eine Situation macht. Die Form „Zeugin“ ist die feminisierte Variante des Wortes „Zeuge“. Während „Zeuge“ die männliche Bezeichnung ist, hebt „Zeugin“ die Geschlechtsidentität der Person hervor, die Informationen oder Beobachtungen, die sie gemacht hat, in einem rechtlichen oder informellen Kontext mitteilt. In vielen rechtlichen Systemen ist die Aussage einer Zeugin von großer Bedeutung, da sie zur Klärung von Sachverhalten beiträgt.

Beispielsatz: Die Zeugin berichtete vor Gericht von den Ereignissen des Vorfalls.

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