Zeuginnen


Eine Worttrennung gefunden

Zeu · gin · nen

Das Wort Zeu­gin­nen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeu­gin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeu­gin­nen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zeuginnen ist der Plural von Zeugin und bezeichnet weibliche Personen, die in einem rechtlichen oder kriminalistischen Fall als Augenzeugen auftreten und vor Gericht oder in Ermittlungsverfahren aussagen können. Zeuginnen haben die Aufgabe, ihre wahrgenommenen Beobachtungen oder Erfahrungen wahrheitsgemäß und objektiv darzulegen, um zur Aufklärung eines Vorfalls beizutragen. Im Plural wird der Begriff "Zeuginnen" verwendet, um mehrere weibliche Augenzeugen zu beschreiben. Die Grundform des Wortes ist "Zeugin".

Beispielsatz: Die Zeuginnen gaben wichtige Hinweise zur Klärung des Falls.

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