Zinsbesteuerung


Eine Worttrennung gefunden

Zins · be · steue · rung

Das Wort Zins­be­steue­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zins­be­steue­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zins­be­steue­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinsbesteuerung bezeichnet die steuerliche Erfassung und Abgabe von Zinsen, die auf Kapitalanlagen, wie Sparbüchern oder Anleihen, erwirtschaftet werden. In vielen Ländern unterliegen Zinsen einer Abgeltungssteuer, die direkt vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Form der Steuer soll die Einnahmen des Staates sichern und gleichzeitig die Steuererklärung für Sparer erleichtern. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Zins“, das die Verzinsung von Kapital meint, und „Besteuerung“, das die Erhebung von Steuern beschreibt, zusammen.

Beispielsatz: Die Zinsbesteuerung spielt eine wichtige Rolle bei der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland.

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