zinspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

zins · pflich · tig

Das Wort zins­pflich­tig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort zins­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zins­pflich­tig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinspflichtig bezeichnet die Verpflichtung, Zinsen auf ein bestimmtes Darlehen oder eine Schuld zu zahlen. Es setzt sich aus den Komponenten „Zins“ und „pflichtig“ zusammen, wobei „pflichtig“ eine Verpflichtung anzeigt. Das Wort beschreibt in der Regel einen finanziellen Aspekt, bei dem Kapitalgeber Anspruch auf Zinszahlungen von Kreditnehmern haben. Zinspflichtige Kredite sind häufig in bankwirtschaftlichen Verträgen zu finden und stellen sicher, dass die Geldgeber für das zur Verfügung gestellte Kapital eine angemessene Entschädigung erhalten.

Beispielsatz: Der Kredit ist zinspflichtig, wodurch monatliche Zinszahlungen erforderlich sind.

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