zinspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

zins · pflich · ti · ge

Das Wort zins­pflich­ti­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zins­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zins­pflich­ti­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zinspflichtige“ ist das Adjektiv und bezeichnet eine Person oder Institution, die verpflichtet ist, Zinsen auf ein Darlehen oder eine Schuld zu zahlen. Es handelt sich um die pluralisierte Form von „zinspflichtig“. In finanziellen Kontexten wird der Begriff häufig verwendet, um Kreditnehmer zu charakterisieren, die Zinsen an ihre Gläubiger abführen müssen. Die Bedeutung des Begriffs ist eng mit dem Thema der Finanzierung und der Vertragsverhältnisse verbunden. In der Regel bezieht sich der Begriff auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Zinspflicht festlegen.

Beispielsatz: Die Bank hat mir einen zinspflichtigen Kredit angeboten, den ich sorgfältig prüfen muss.

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