zinspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

zins · pflich · ti · gen

Das Wort zins­pflich­ti­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zins­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zins­pflich­ti­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinspflichtigen ist ein Substantiv, das sich aus der Grundform "zinspflichtig" ableitet. Es beschreibt eine Person oder eine Institution, die verpflichtet ist, Zinsen zu zahlen. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Zustand, bei dem eine Schuld oder ein Kredit mit einem bestimmten Zinssatz belastet ist. Der Zinspflichtige hat die Pflicht, die vereinbarten Zinsen fristgerecht zu begleichen. Diese Vereinbarung kann beispielsweise in einem Darlehensvertrag oder einem Kreditvertrag festgelegt sein. Der Zinspflichtige haftet somit für die Zahlung der Zinsen gemäß den vereinbarten Bedingungen.

Beispielsatz: Die Bank hat uns über die zinspflichtigen Kredite informiert, die wir aufnehmen können.

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