zinspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

zins · pflich · ti · ger

Das Wort zins­pflich­ti­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zins­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zins­pflich­ti­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zinspflichtiger“ bezeichnet eine Person oder Institution, die verpflichtet ist, Zinsen auf einen aufgenommenen Kredit oder ein Darlehen zu zahlen. Der Begriff setzt sich aus den Elementen „Zins“ und „pflichtig“ zusammen. „Zins“ bezieht sich auf die Vergütung für die Nutzung von Kapital, während „pflichtig“ die Verbindlichkeit oder die gesetzliche Verpflichtung beschreibt. In der Finanzwelt ist der zinspflichtige Schuldner eine zentrale Figur, da die Zahlung von Zinsen für die Kreditgeber einen wesentlichen Bestandteil der Kapitalvermehrung darstellt.

Beispielsatz: Die Bank verlangte für das Darlehen einen zinspflichtigen Betrag, der regelmäßig zurückgezahlt werden musste.

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