Zivilgericht


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · ge · richt

Das Wort Zi­vil­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Zivilgericht" bezeichnet ein Gericht, das für die Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Dazu zählen beispielsweise Angelegenheiten des Vertragsrechts, des Schadenersatzrechts sowie Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Das Zivilgericht ist in der Regel Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfolgt das Ziel, Rechtsstreitigkeiten auf der Basis von geltendem Recht zu klären und zu entscheiden. Es ist wichtig, klarzustellen, dass "Zivilgericht" in der Grundform steht und keine weiteren grammatikalischen Formen vorliegen.

Beispielsatz: Das Zivilgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.

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