Zivilgerichte


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · ge · rich · te

Das Wort Zi­vil­ge­rich­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­ge­rich­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­ge­rich­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zivilgerichte sind spezialisierte Gerichtsbarkeiten, die sich ausschließlich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten befassen. Sie sind Teil des allgemeinen Gerichtssystems und unterscheiden sich von Strafgerichten, die für strafrechtliche Vergehen zuständig sind. Zivilgerichte handeln überwiegend im Rahmen von Zivilverfahren, bei denen es um private Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen oder Unternehmen geht, beispielsweise Scheidungen, Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche. Diese Gerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten anhand des Zivilrechts und können sowohl in erster Instanz als auch in Berufungsinstanzen tätig sein.

Beispielsatz: Die Zivilgerichte entscheiden über Streitfälle zwischen Privatpersonen und Firmen.

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