Zivilkläger


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · klä · ger

Das Wort Zi­vil­klä­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­klä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­klä­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Zivilkläger ist eine Person, die in einem Zivilverfahren Klage erhebt. Es handelt sich um den Kläger, der seine Ansprüche vor einem Zivilgericht geltend macht, um beispielsweise Schadensersatz, Unterlassung oder Erfüllung eines Vertrages zu fordern. Der Zivilkläger kann sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (wie Unternehmen) sein. In der rechtlichen Auseinandersetzung bringt er seine Anliegen und Beweise vor, um einen Urteil oder einen Vergleich zu erwirken. Im Gegensatz zum Strafkläger, der bei strafrechtlichen Verfahren auftritt, handelt es sich hierbei um privatrechtliche Angelegenheiten.

Beispielsatz: Der Zivilkläger wartet gespannt auf das Urteil des Gerichts.

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