Zivilklagen


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · kla · gen

Das Wort Zi­vil­kla­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­kla­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­kla­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zivilklagen sind rechtliche Verfahren, die im Zivilrecht stattfinden und von Privatpersonen oder juristischen Personen angestrengt werden. Sie dienen dazu, Streitigkeiten zwischen diesen Parteien zu klären, etwa in Fällen von Vertragsverletzungen, Schadensersatzansprüchen oder anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Der Begriff „Zivilklagen“ ist der Plural von „Zivilklage“, wobei "Zivil" die rechtliche Zugehörigkeit zu den nicht-strafrechtlichen Angelegenheiten beschreibt. Solche Klagen werden vor Zivilgerichten verhandelt, die über die Ansprüche entscheiden und Urteile fällen können. Ziel ist es, eine faire Lösung für die beteiligten Parteien zu finden.

Beispielsatz: Zivilklagen können in vielen Fällen dazu dienen, Streitigkeiten zwischen Privatpersonen zu klären.

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