Zivilklage


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · kla · ge

Das Wort Zi­vil­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zivilklage“ bezeichnet eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen vor einem Zivilgericht. Es handelt sich um eine Klage, die im Rahmen des Zivilrechts erhoben wird, um Ansprüche durchzusetzen oder Rechte geltend zu machen. Zivilklagen können verschiedene Anliegen betreffen, wie zum Beispiel Schadensersatz, Vertragsstreitigkeiten oder Unterlassungsforderungen. Die Grundform „Zivilklage“ setzt sich aus den Begriffen „Zivil“, was auf das private Recht verweist, und „Klage“, was den rechtlichen Akt des Forderns von Ansprüchen beschreibt, zusammen.

Beispielsatz: Die Klägerin reichte eine Zivilklage gegen ihren Nachbarn ein, um Schadensersatz für die verursachten Schäden zu fordern.

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