Zivilprozessordnungen


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · pro · zess · ord · nun · gen

Das Wort Zi­vil­pro­zess­ord­nun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­pro­zess­ord­nun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­pro­zess­ord­nun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Zivilprozessordnungen sind Gesetzestexte, die das Verfahren in Zivilprozessen regeln. Sie legen die Rechte und Pflichten der Parteien fest und regeln den Ablauf des Verfahrens vor Gericht. In Deutschland gibt es mehrere Zivilprozessordnungen, die unterschiedliche Gerichtszweige abdecken. Dazu gehören beispielsweise die Zivilprozessordnung (ZPO) für allgemeine Zivilverfahren, die Arbeitsgerichtsordnung (ArbGG) für Verfahren vor Arbeitsgerichten und die Finanzgerichtsordnung (FGO) für Verfahren vor Finanzgerichten. Die ZPO beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu Klagearten, Zuständigkeiten, Fristen und Beweisverfahren.

Beispielsatz: Die Zivilprozessordnungen regeln die Verfahren für Streitigkeiten vor den Zivilgerichten.

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