Zivilprozeßordnungen


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · pro · zeß · ord · nun · gen

Das Wort Zi­vil­pro­zeß­ord­nun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­pro­zeß­ord­nun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­pro­zeß­ord­nun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zivilprozeßordnungen“ ist der Plural von „Zivilprozeßordnung“. Es bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die den Ablauf von Zivilverfahren in der Gerichtsbarkeit regeln. Diese Ordnungen legen fest, wie Klagen eingereicht, Verfahren durchgeführt und Urteile gefällt werden. Sie sind zentral für die Rechtsordnung, da sie die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Zivilrecht definieren und einen fairen und geregelten Justizprozess gewährleisten sollen. In Deutschland ist die wichtigste Zivilprozeßordnung die „Zivilprozessordnung“ (ZPO).

Beispielsatz: Die Zivilprozessordnungen regeln die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vor den Zivilgerichten.

Vorheriger Eintrag: Zivilprozessordnungen
Nächster Eintrag: Zivilprozessrecht

 

Zufällige Wörter: alpenquerenden Beckenknecht drängelndes lostrat unromantischer