zollpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

zoll · pflich · tig

Das Wort zoll­pflich­tig besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort zoll­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zoll­pflich­tig" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zollpflichtig" setzt sich aus dem Nomen "Zoll" und dem Adjektivsuffix "-pflichtig" zusammen. Es beschreibt Waren oder Güter, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr bestimmten Zollgebühren unterliegen. Der Begriff wird häufig im internationalen Handel verwendet und impliziert, dass für die betreffende Ware Zollformalitäten erfüllt sowie Gebühren entrichtet werden müssen. Zollpflichtig ist ein wichtiger Aspekt der Zollbestimmungen, der sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von Bedeutung ist, um rechtliche Vorgaben beim Warenverkehr zu beachten.

Beispielsatz: Die importierten Waren sind zollpflichtig und müssen bei der Einfuhr angemeldet werden.

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