zollpflichtige


Eine Worttrennung gefunden

zoll · pflich · ti · ge

Das Wort zoll­pflich­ti­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zoll­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zoll­pflich­ti­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zollpflichtige“ ist ein Adjektiv und beschreibt Waren oder Objekte, die unter das Zollrecht fallen und somit einer Zollabgabe unterliegen. Es leitet sich von „Zollpflicht“ ab, was die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Zollgebühren beim Import oder Export von Gütern bezeichnet. „Zollpflichtige“ kann in verschiedenen Kontexten Verwendung finden, zum Beispiel im internationalen Handel oder bei der Einfuhr von Produkten in ein Land. Es hebt hervor, dass eine steuerliche Verantwortung besteht, die von den zuständigen Behörden überwacht wird.

Beispielsatz: Alle zollpflichtigen Waren müssen bei der Einfuhr angemeldet werden.

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