zollpflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

zoll · pflich · ti · gen

Das Wort zoll­pflich­ti­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zoll­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zoll­pflich­ti­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zollpflichtigen" ist die Pluralform des Adjektivs "zollpflichtig". Es beschreibt Personen oder Güter, die der Zollpflicht unterliegen, also den gesetzlichen Anforderungen und Abgaben des Zolls entsprechen müssen, wenn sie über nationale Grenzen transportiert werden. In diesem Kontext bezieht sich "zollpflichtigen" typischerweise auf Waren oder Importkäufe, für die Zölle entrichtet werden müssen. Die Form wird häufig in rechtlichen oder wirtschaftlichen Texten verwendet, um den Status von Waren oder Personen im Hinblick auf Zollbestimmungen zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Alle zollpflichtigen Waren müssen ordnungsgemäß deklariert werden.

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