zollpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

zoll · pflich · ti · ger

Das Wort zoll­pflich­ti­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zoll­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zoll­pflich­ti­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zollpflichtiger“ ist ein Adjektiv und leitet sich von der Substantivierung „Zollpflicht“ ab. Es beschreibt eine Person oder Ware, die der Zollpflicht unterliegt, also die rechtlichen Anforderungen zur Zahlung von Zollgebühren bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erfüllen muss. Zollpflichtige Elemente sind häufig mit rechtlichen und finanziellen Aspekten des internationalen Handels verbunden und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die Waren über Grenzen hinweg transportieren. Das Wort wird häufig im Kontext von Import- und Exportgeschäften verwendet.

Beispielsatz: Der zollpflichtige Import von Waren erfordert eine sorgfältige Dokumentation.

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