zollpflichtiges


Eine Worttrennung gefunden

zoll · pflich · ti · ges

Das Wort zoll­pflich­ti­ges besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort zoll­pflich­ti­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zoll­pflich­ti­ges" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zollpflichtiges" ist ein Adjektiv, das sich von dem Nomen "Zollpflicht" ableitet. Es beschreibt Waren oder Güter, die bei ihrer Einfuhr in ein Land zollpflichtig sind, das heißt, sie unterliegen der Erhebung von Zollabgaben. Diese Verpflichtung entsteht häufig bei internationalen Handelsgeschäften, wenn Produkte über Ländergrenzen hinweg transportiert werden. Zollpflichtige Güter müssen deklariert werden, und die jeweiligen Abgaben müssen vom Importeur entrichtet werden, um die ordnungsgemäße Einfuhr zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Beispielsatz: Bei der Einfuhr von zollpflichtigen Waren fallen zusätzliche Gebühren an.

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