Zugabeverbot


Eine Worttrennung gefunden

Zu · ga · be · ver · bot

Das Wort Zu­ga­be­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­ga­be­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­ga­be­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zugabeverbot bezeichnet eine Regelung oder ein Verbot, das im Zusammenhang mit Werbeaktionen für Produkte besteht. Es bezieht sich darauf, dass bestimmten Produkten keine Zugaben, wie beispielsweise günstige Beigaben oder Boni, beigefügt werden dürfen. Diese Regelung ist häufig im Lebensmittel- oder Getränkesektor anzutreffen, um irreführende Werbung und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Zugabe“ (eine zusätzliche Beigabe) und „Verbot“ (eine Regelung, die etwas untersagt) zusammen. Die Form „Zugabeverbot“ ist ein zusammengesetztes Hauptwort.

Beispielsatz: Das Zugabeverbot sorgt dafür, dass in der Werbung keine irreführenden Zusatzleistungen versprochen werden dürfen.

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