Zugabeverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Zu · ga · be · ver · ord · nung

Das Wort Zu­ga­be­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­ga­be­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­ga­be­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Zugabeverordnung ist eine rechtliche Regelung, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen Zusatzstoffe und Behandlungen (Zugaben) in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Sie dient dem Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit, indem sie Transparenz und Standardisierung in der Lebensmittelproduktion gewährleistet. Die Regelung legt fest, welche Substanzen zulässig sind, in welchen Mengen sie eingesetzt werden dürfen und wie sie deklariert werden müssen. Der Begriff setzt sich aus „Zugabe“, was die Hinzufügung eines Stoffes beschreibt, und „Verordnung“, einer verbindlichen Regelung, zusammen.

Beispielsatz: Die Zugabeverordnung regelt die Bedingungen für das Anbieten von Zugaben im Handel.

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