Zulässigkeitskontrolle


Eine Worttrennung gefunden

Zu · läs · sig · keits · kon · trol · le

Das Wort Zu­läs­sig­keits­kon­trol­le besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­läs­sig­keits­kon­trol­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­läs­sig­keits­kon­trol­le" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zulässigkeitskontrolle bezeichnet den Prozess der Überprüfung, ob bestimmte Voraussetzungen oder Rahmenbedingungen für eine Handlung, Entscheidung oder Maßnahme erfüllt sind. Häufig wird dieser Begriff im rechtlichen Kontext verwendet, um zu beurteilen, ob ein Antrag oder eine Klage den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Kontrolle prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen, wie etwa Fristen oder formale Anforderungen, eingehalten wurden. Das Wort setzt sich aus „Zulässigkeit“ (Rechtskonformität) und „Kontrolle“ (Überprüfung) zusammen und beschreibt damit eine evaluative Handlung zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit von Verfahren oder Handlungen.

Beispielsatz: Die Zulässigkeitskontrolle stellt sicher, dass alle eingereichten Anträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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