zurechnungsfähige


Eine Worttrennung gefunden

zu · rech · nungs ·· hi · ge

Das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­rech­nungs­fä­hi­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zurechnungsfähige“ ist die Adjektivform des Substantivs „Zurechnungsfähigkeit“. Es beschreibt einen Zustand, in dem eine Person in der Lage ist, die Konsequenzen ihres Handelns zu erkennen und zu verstehen. Zurechnungsfähige Personen können verantwortungsbewusst Entscheidungen treffen und sind daher in der Regel strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der Begriff wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere bei der Beurteilung der geistigen Gesundheit einer Person im Hinblick auf deren Fähigkeit, für ihre Taten accountable zu sein.

Beispielsatz: Die psychiatrische Gutachterin bestätigte, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war.

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