Zurechnungsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Zu · rech · nungs ·· hig · keit

Das Wort Zu­rech­nungs­fä­hig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­rech­nungs­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­rech­nungs­fä­hig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Zurechnungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ihr eigenes Handeln zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu erkennen. Sie ist eine notwendige Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person. Wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Tragweite ihres Handelns zu erkennen, gilt sie als schuldunfähig. In diesem Fall wird von verminderter oder fehlender Zurechnungsfähigkeit gesprochen. Die Zurechnungsfähigkeit wird vor Gericht häufig von Sachverständigen begutachtet, um die Straffähigkeit einer Person zu beurteilen.

Beispielsatz: Die Zurechnungsfähigkeit des Täters wurde im gerichtlichen Gutachten eindeutig festgestellt.

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