zurechnungsfähiges


Eine Worttrennung gefunden

zu · rech · nungs ·· hi · ges

Das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ges besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­rech­nungs­fä­hi­ges" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zurechnungsfähiges" ist ein Adjektiv in der attributiven Form und leitet sich vom Substantiv "Zurechnungsfähigkeit" ab. Es beschreibt den Zustand oder die Eigenschaft einer Person, in der Lage zu sein, ihre Handlungen rational zu bewerten und dafür verantwortlich gemacht zu werden. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um die Beurteilung der Schuld oder Unschuld einer Person zu klären, beispielsweise in Gerichtsverfahren. Zurechnungsfähige Personen können ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen verstehen, während das Gegenteil, die Unzurechnungsfähigkeit, oft auf psychische Erkrankungen oder Täuschungen hinweist.

Beispielsatz: Der Richter musste entscheiden, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war.

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