Üblichkeitsnachweise


Eine Worttrennung gefunden

Üb · lich · keits · nach · wei · se

Das Wort Üb­lich­keits­nach­wei­se besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Üb­lich­keits­nach­wei­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Üb­lich­keits­nach­wei­se" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Üblichkeitsnachweise sind dokumentierte Nachweise, die belegen, dass bestimmte Praktiken, Verfahren oder Standards in einem bestimmten Bereich allgemein anerkannt und häufig angewendet sind. Der Begriff setzt sich aus „übliche“ (abgeleitet von „üblicherweise“) und „Nachweise“ (Plural von Nachweis) zusammen. Häufig kommen Üblichkeitsnachweise in rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten vor, um die Konformität mit normativen Vorgaben oder Branchenstandards darzustellen. Sie können beispielsweise in der Qualitätskontrolle oder bei Audits zur Anwendung kommen, um Transparenz und Vertrauen in die Verwendung bestimmter Methoden und Prozesse zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Vorlage für die Verträge erfordert die Vorlage von Üblichkeitsnachweisen, um die Marktüblichkeit der Preise zu bestätigen.

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