Abgeordnetenentschädigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ent · schä · di · gung

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenentschädigung bezeichnet die finanzielle Vergütung, die an Mitglieder eines Parlaments oder einer Legislative gezahlt wird. Diese Form der Entschädigung dient dazu, die Tätigkeit der Abgeordneten zu honorieren und ihnen die Ausübung ihres Mandats zu ermöglichen, ohne dass finanzielle Nachteile entstehen. Das Wort setzt sich aus „Abgeordneten“ (Plural von Abgeordneter, was ein gewählter Vertreter ist) und „Entschädigung“ zusammen. Die Abgeordnetenentschädigung kann je nach Land unterschiedlich geregelt sein und umfasst oft neben dem Grundgehalt auch weitere Leistungen wie Aufwandsentschädigungen oder Zuschüsse für Büro- und Reisekosten.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenentschädigung wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie angemessen ist.

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