Abgeordnetenhausbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · be · schluß

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluß besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­be­schluß" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abgeordnetenhausbeschluss" setzt sich aus den Wörtern "Abgeordnetenhaus" und "Beschluss" zusammen. Es bezeichnet einen offiziellen Beschluss, der von einem Abgeordnetenhaus, also einem Parlament oder einer Vertretungskörperschaft, gefasst wurde. Solche Beschlüsse können Gesetzesentwürfe, politische Erklärungen oder Entscheidungen zu bestimmten Themen umfassen. Der Begriff ist in der deutschen politischen Terminologie verankert und spielt eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozess. In dieser Form handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das sowohl die Art der Institution als auch den Vorgang des Beschlusses kombiniert.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhausbeschluss wurde einstimmig genehmigt und tritt nächste Woche in Kraft.

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