Abgeordnetenplätzen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · plät · zen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­plät­zen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­plät­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­plät­zen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenplätzen“ setzt sich aus dem Nomen „Abgeordnetenplatz“ und dem Plural-Suffix „-en“ zusammen. Es bezeichnet die Sitz- oder Stellplätze, die den Abgeordneten, beispielsweise in einem Parlament oder einer Versammlung, zugewiesen sind. Diese Plätze sind wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Infrastruktur, um den gewählten Vertretern eine geordnete Teilnahme an Diskussionen und Abstimmungen zu ermöglichen. Sie symbolisieren die Repräsentation des Volkes durch die Abgeordneten. In der politischen Landschaft sind Abgeordnetenplätze oft auch mit besonderen Rechten und Pflichten verbunden, die die Ausübung ihrer demokratischen Mandate betreffen.

Beispielsatz: Die Anzahl der Abgeordnetenplätze im Parlament wurde kürzlich erhöht.

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