Abnahmepflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · nah · me · pflicht

Das Wort Ab­nah­me­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­nah­me­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­nah­me­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abnahmepflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Ware oder Dienstleistung abzunehmen. Dieser Begriff wird häufig im Kontext von Verträgen eingesetzt, wo eine Partei verpflichtet ist, die vereinbarten Leistungen zu akzeptieren, ohne dass es zu einer weiteren Prüfung des Angebots kommen muss. Das Wort setzt sich aus „Abnahme“ (die Annahme von Waren oder Dienstleistungen) und „Pflicht“ (die Verbindlichkeit, etwas zu tun) zusammen. In der Regel ist die Abnahmepflicht mit bestimmten Fristen und Bedingungen verbunden, deren Nichteinhaltung zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Beispielsatz: Die Abnahmepflicht des Käufers stellt sicher, dass die gelieferten Waren in einwandfreiem Zustand akzeptiert werden.

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