Abnahmepflichten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · nah · me · pflich · ten

Das Wort Ab­nah­me­pflich­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­nah­me­pflich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­nah­me­pflich­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abnahmepflichten sind rechtliche Verpflichtungen, die eine bestimmte Person oder Organisation hat, um etwas anzunehmen. Es wird erwartet, dass diese den Vertrag oder die Vereinbarung erfüllen, indem sie die vereinbarten Produkte oder Dienstleistungen annehmen und möglicherweise auch dafür bezahlen. Abnahmepflichten können beispielsweise in Verträgen zwischen Lieferanten und Kunden festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Produkte oder Dienstleistungen ordnungsgemäß geliefert und akzeptiert werden. Dabei wird erwartet, dass die Partei, die die Abnahmepflicht hat, die entsprechenden Bedingungen erfüllt und die vereinbarten Zahlungen rechtzeitig leistet.

Beispielsatz: Die Abnahmepflichten unserer Kunden müssen im Vertrag klar definiert werden.

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