Abnahmeverpflichtung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · nah · me · ver · pflich · tung

Das Wort Ab­nah­me­ver­pflich­tung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­nah­me­ver­pflich­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­nah­me­ver­pflich­tung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abnahmeverpflichtung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich eine Partei dazu verpflichtet, bestimmte Waren oder Dienstleistungen in einem vereinbarten Umfang und Zeitraum vom Vertragspartner abzunehmen. Diese Verpflichtung kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer gelten. Sie dient dazu, die Planbarkeit und Sicherheit der Geschäftsbeziehung zu gewährleisten. Eine Abnahmeverpflichtung kann beispielsweise in Lieferverträgen zwischen Herstellern und Händlern enthalten sein, um eine Mindestabnahmemenge zu garantieren und somit eine reibungslose Produktion sicherzustellen.

Beispielsatz: Die Abnahmeverpflichtung erfordert, dass der Käufer die Ware innerhalb der vereinbarten Frist entgegennimmt.

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