Absoluteintragung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · so · lut · ein · tra · gung

Das Wort Ab­so­lut­ein­tra­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­so­lut­ein­tra­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­so­lut­ein­tra­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Absoluteintragung ist eine besondere Form der Eintragung in ein Register oder Verzeichnis. Dabei handelt es sich um eine verbindliche und unveränderliche Aufnahme von Daten oder Informationen, die in ihrer Art und Form absolut und unwiderruflich sind. Im Gegensatz zu anderen Eintragungen kann eine Absoluteintragung nicht gelöscht oder geändert werden. Sie bleibt dauerhaft bestehen und ist von hoher Rechtssicherheit geprägt. In vielen Fällen werden Absoluteintragungen in offiziellen Registern wie dem Handelsregister oder Grundbuch vorgenommen, um beispielsweise Eigentumsverhältnisse oder Firmendaten festzuhalten.

Beispielsatz: Die Absoluteintragung im Grundbuch gewährleistet die rechtliche Sicherheit des Eigentums.

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