Alleinentscheidungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Al · lein · ent · schei · dungs · be · fug · nis

Das Wort Al­lein­ent­schei­dungs­be­fug­nis besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Al­lein­ent­schei­dungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Al­lein­ent­schei­dungs­be­fug­nis" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Alleinentscheidungsbefugnis beschreibt die Kompetenz oder das Recht einer Person, Entscheidungen eigenständig und ohne Rücksprache mit anderen zu treffen. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Wörtern „allein“, „Entscheidung“ und „Befugnis“. Die Form „Alleinentscheidungsbefugnis“ deutet darauf hin, dass die betreffende Instanz in der Lage ist, unabhängig und alleine zu entscheiden, was in vielen Kontexten der Wirtschaft oder Politik von Bedeutung sein kann. Dieses Wort betont die Verantwortung und Autorität, die mit der Entscheidungsbefugnis einhergehen.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer hatte die Alleinentscheidungsbefugnis, um das neue Projekt ohne weitere Zustimmung des Teams zu starten.

Vorheriger Eintrag: Alleinentscheidungen
Nächster Eintrag: Alleinerbe

 

Zufällige Wörter: Anschlüsse eingeheizte Enkelkinds Hebebühne Rücknahmepflicht