Amtsinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Amts · in · ha · ber

Das Wort Amts­in­ha­ber besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Amts­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Amts­in­ha­ber" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Amtsinhaber bezeichnet eine Person, die ein offizielles Amt innehat. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Form, die aus den Wörtern "Amt" und "Inhaber" besteht. Der Begriff wird häufig in politischen, juristischen oder administrativen Kontexten verwendet und bezieht sich auf Individuen, die bestimmte Verantwortlichkeiten und Befugnisse in einer institutionellen Rolle wahrnehmen, wie zum Beispiel Bürgermeister, Minister oder Geschäftsführer. Amtsinhaber sind in der Regel rechtlich legitimiert und haben die Pflicht, die ihnen übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit der Öffentlichkeit und im Rahmen der geltenden Gesetze auszuführen.

Beispielsatz: Der Amtsinhaber wurde für seine ausgezeichnete Arbeit von der Gemeinde geehrt.

Vorheriger Eintrag: Amtshof
Nächster Eintrag: Amtsinhaberin

 

Zufällige Wörter: angelndes bleiches Bootsschau Musteranstalt Sattelpunkte